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Das rot-grüne Gesetz zur Beamtenbesoldung ist ungerecht, leistungsfeindlich und verfassungswidrig

Grafik: privatDer CDU-Landtagsabgeordnete für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen, Hendrik Schmitz klagt gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie zwei Abgeordneten der Piraten-Fraktion gegen das rot-grüne Gesetz zur Beamtenbesoldung.

Die Klageschrift für das Normenkontrollverfahren wurde am Montag beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht.

„Das rot-grüne Gesetz verstößt gegen unsere Verfassung. Es betrifft nicht nur unsere Beamten in der Landesverwaltung, sondern auch in unseren Rathäusern im Nordkreis und der StädteRegionsverwaltung", sagte Schmitz. Er betonte: „Es ist die Pflicht für uns als Opposition, gegen einen solch offenkundigen Verfassungsverstoß vorzugehen. Das Gesetz verletzt das Alimentationsprinzip, das Abstandsgebot sowie auch das Leistungsprinzip. Denn die Nullrunde stellt für die Betroffenen tatsächlich eine Absenkung der Vergütung dar."

Darüber hinaus leide das Gesetz an einem Begründungsdefizit. „Unsere Beamten dürfen nicht einseitig zu einem nicht zu rechtfertigenden Sonderopfer herangezogen werden. Es müsste ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Haushaltssanierung vorliegen. Aber das hat Rot-Grün selbst nach Auffassung des unabhängigen Landesrechnungshofs nicht vorgelegt", sagte Hendrik Schmitz.

Er wies zudem darauf hin, dass das rot-grüne Gesetz unabhängig von der juristischen Bewertung auch politisch falsch sei. Der CDU-Landtagsabgeordnete dazu: „Wortbruch und Willkür: SPD und Grüne haben das Gesetz nach Gutsherrenart durchgepeitscht. Es ist vorher noch nicht einmal mit den Beamtenverbänden und den Gewerkschaften gesprochen worden. Frau Kraft und ihr Kabinett haben die Grundsätze der sozialen Partnerschaft völlig außer Acht gelassen – obwohl die Beamtenverbände zu einem Dialog bereit waren. Was ist daran sozial, wenn einem Beamten in der Besoldungsstufe A11 mit ca. 2.700 Euro brutto die Übertragung der Tariferhöhung verweigert wird, der leitende Angestellte im öffentlichen Dienst mit 5.000 Euro brutto aber die volle Tariferhöhung bekommt?" Ziel müsse es sein, die notwendige Haushaltskonsolidierung mit einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Einklang zu bringen. „Angesichts der demografischen Entwicklung ist auch klar: Wenn die Bevölkerungszahl kleiner wird, dann kann der öffentliche Dienst nicht in gleicher Größe fortbestehen", so Schmitz.

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