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CDU-Landtagsabgeordneter Hendrik Schmitz: Mitmachen beim Girl´s Day 2013 im Landtag Nordrhein-Westfalen

Grafik: http://www.girls-day.de/Auch in diesem Jahr beteiligt sich der Düsseldorfer Landtag am Girl´s Day 2013. Die Veran-staltung wird von der Präsidentin des Landtags und den fünf Fraktionen gemeinsam ausgerichtet und findet am Montag, dem 22. April 2013 statt. Das Angebot richtet sich an Mädchen aller Schulformen der Jahrgangsstufen 7 bis 13.

„Ziel der Veranstaltung ist es, die beruflichen Möglichkeiten außerhalb der typischen Frauen-berufe aufzuzeigen und das Interesse der Mädchen an Berufen und Studiengängen zu wecken, in denen sie bisher noch unterpräsentiert sind“, berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Hendrik Schmitz.

Die Veranstaltung am 22.04.2013 beginnt um 10.30 Uhr mit einer 45- bis 60-minütigen Einführung im Plenarsaal, die den jungen Teilnehmerinnen auch einen kurzen Einblick (ca. 30 Minuten) in die Arbeit des Parlaments geben soll. Da im Plenarsaal und auf der Tribüne nur 600 Schülerinnen Platz finden, erfolgt parallel eine Übertragung in einen der großen Fraktionssitzungssäle.

Anschließend soll bei allen Teilnehmerinnen bis ca. 14.30 Uhr an zahlreichen Ständen in der Bürger- und Wandelhalle des Landtags das Interesse an Berufen aus Technik, Handwerk und Naturwissenschaften geweckt werden. Getränke und ein kleiner Imbiss werden den Teilneh-merinnen im Rahmen der Veranstaltung kostenlos zur Verfügung gestellt.

„Ich würde mich freuen, wenn auch Mädchen aus der StädteRegion Aachen dieses Angebot wahrnehmen würden, da neben dem Einblick in viele verschiedene Berufe auch ein interessanter Einblick in die Landespolitik geboten wird“, so Schmitz.

Ausreichend für die Bewerbung zum Girl´s Day sind ein Brief oder eine E-Mail mit Adresse und Altersangabe an:

Hendrik Schmitz MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bewerbungsschluss ist der 11. März 2013.

Die Veranstaltung zum Girl´s Day, auch wenn sie terminlich vorgezogen ist, gilt als Grund für eine Unterrichtsbefreiung, die durch die Schulleitung erteilt wird.

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