Fortbestand des Baurechts für L50n gesichert
Der Landtagsabgeordnete für den Nordkreis, Hendrik Schmitz, zeigt sich erfreut, dass es keine Gefahr mehr für eine mögliche Realisierung der Ortsumgehung Setterich durch das Auslaufen des Planfeststellungsbeschlusses gibt.
Der CDU-Landtagsabgeordnete hatte sich in einem Brief
an den zuständigen Minister Michael Groschek gewandt und auf die Gefahr des Verlustes der baurechtlichen Voraussetzungen hingewiesen.
„Diese Gefahr besteht nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht mehr“, äußerte sich Schmitz erleichtert. In einem Antwortschreiben des Verkehrsministers wurde ihm mitgeteilt, dass der verantwortliche Landesbetrieb Straßenbau NRW die Baumaßnahme rechtlich als begonnen betrachte, eine Erneuerung des Baurechts somit nicht notwendig sei.
„Nachdem nun zumindest rechtliche Sicherheit besteht, kann ich nur hoffen, dass die Landesregierung im Haushalt 2014 auch entsprechende Mittel vorsieht, sodass die Bewohner Setterichs endlich entlastet werden“, sagte Hendrik Schmitz mit Blick in die Zukunft.