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Rot-grünes Rauchverbot bevormundet die Menschen unnötig

Grafik: privatAls „unnötige Bevormundung und erhebliche Erschwerung der Brauchtumspflege“ bezeichnet der CDU-Landtagsabgeordnete Hendrik Schmitz die von SPD und Grünen im Düsseldorfer Landtag beschlossene Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes. „Schützen-, Karnevals- und zahlreichen weiteren Vereinen im Nordkreis der StädteRegion, die Brauchtumsveranstaltungen organisieren, drohen künftig Bußgelder von bis zu 2.500 Euro“, sagt Schmitz. Diese können laut Gesetz ab Mai 2013 verhängt werden, wenn die Veranstalter die Einhaltung des Rauchverbots nicht kontrollieren. „Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie dies etwa in einem Festzelt mit Hunderten von Menschen in der Praxis funktionieren soll. Wie sollen die Ordnungsbehörden in Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen beurteilen, ob der Veranstalter den Verstoß toleriert oder überhaupt nicht mitbekommen hat? Rot-Grün fördert so nur das Entstehen von Denunziantentum“, meint Hendrik Schmitz.

Der CDU-Landtagsabgeordnete weist zudem auf die drohenden Auswirkungen auf die örtliche Gastronomie hin: „Zahlreiche Gastwirte stehen jetzt vor großen Existenzängsten. Das gilt zum einen für unsere Eckkneipen, in denen die Menschen nach der Arbeit auf ein Bier und eine Zigarette einkehren. Das gilt vor allem aber auch für die vielen Gastwirte, die oftmals große Summen in einen Umbau investiert haben, um spezielle Raucherräume zu schaffen. Und wenn künftig eine private Feier in einer Gaststätte zum Organisationsmarathon wird, nur weil der Großvater an seinem 80. Geburtstag eine Zigarre rauchen möchte, ist das an Bürokratie-Irrsinn nicht zu überbieten.“

In Nordrhein-Westfalen habe bereits vor der rot-grünen Änderung ein angemessenes und konsequentes Nichtraucherschutzgesetz gegeben. Schmitz: „Eins ist für mich vollkommen klar: Nichtraucher müssen uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben können, ohne sich gegen ihren Willen einer Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch auszusetzen. Dieses Ziel wurde bereits mit dem unter der CDU-geführten Landesregierung geschaffenen Gesetz erreicht. Eine Neuregelung ist somit überflüssig.“

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