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Jetzt Briefwahl beantragen

Aktuelles
24.04.2017

Am 14. Mai (Muttertag) haben Sie die Wahl: Wie geht es weiter mit Nordrhein-Westfalen?

Denn bei der Landtagswahl geht es um die Zukunft unseres Bundeslandes! Gehen Sie wählen oder wählen Sie von zu Hause aus per Brief.

Einfach & bequem: Die Briefwahl

Sie sind am 14. Mai im Urlaub? Sie sind nicht zu Hause? Oder nicht mehr gut zu Fuß? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Das geht voraussichtlich ab dem 10. April. Dafür müssen Sie keine Gründe angeben. Wichtig: Briefwahl rechtzeitig nutzen! Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher unbedingt bereits einige Tage vor dem eigentlichen Wahltag auf den Weg dorthin gebracht werden!

Wie kann ich per Briefwahl wählen?

Durch die Briefwahl kann jeder Wähler per Post seine Stimme zur Wahl abgeben.

Um per Briefwahl wählen zu können, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist an die zuständige Gemeindebehörde zu richten. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Aber: Ein Anruf per Telefon reicht nicht!

Am einfachsten geht die Beantragung der Briefwahl online unter folgenden Links:

Alsdorf:
https://okwebwahlschein.regioit.de/e01_briefwahlantrag/?kunde=05334004&wahltag=2017-05-14

Baesweiler:
https://okwebwahlschein.regioit.de/e01_briefwahlantrag/?kunde=05334008&wahltag=2017-05-14

Herzogenrath:
https://okwebwahlschein.regioit.de/e01_briefwahlantrag/?kunde=05334016&wahltag=2017-05-14

Würselen:
https://okwebwahlschein.regioit.de/e01_briefwahlantrag/?kunde=05334036&wahltag=2017-05-14

Erst- und Zweitstimme: Warum hat jeder zwei Stimmen?

Jede Wähler in NRW hat zwei Stimmen. Das ist genauso wie bei der Bundestagswahl. Denn mit der Erststimme wählen Sie die Person, die direkt den Baesweiler und den Nordkreis im Düsseldorfer Landtag vertritt. Hier steht Hendrik Schmitz für die CDU zur Wahl. 
Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich – unabhängig von der Erststimme – für eine der Parteien, die zur Landtagswahl angetreten und auf dem Stimmzettel vermerkt sind. Auf dem Stimmzettel muss deutlich erkennbar sein, welcher Kandidatin oder welchem Kandidaten (Erststimme) und welcher Partei (Zweitstimme) die Stimmen gelten sollen. Allerdings genügt auch eine Stimme. Eine fehlende Erst- oder Zweitstimme macht den Stimmzettel nicht ungültig.

Übrigens: Erststimme ist Schmitz-Stimme!

 

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