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„Mehr Polizisten auf der Straße: Wir machen NRW immer sicherer!“

Pressemitteilung
16.07.2020

Mehr Stellen für StädteRegion – Land NRW stellt 2020 mehr als 2500 Polizeianwärter ein
Das NRW-Innenministerium hat in dieser Woche die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Dazu erklärt Hendrik Schmitz, CDU-Landtagsabgeordneter für das Aachener Land:
„Die NRW-Koalition ist angetreten mit dem erklärten Ziel, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Und dieses Versprechen setzen wir Schritt für Schritt um. Die Zahl der Straftaten ist seit Jahren rückläufig, im vergangenen Jahr gab es insbesondere einen Rückgang bei Straßenkriminalität und Gewaltdelikten. Uns ist wichtig, dass diese positive Entwicklung nachhaltig ist. Deshalb freuen wir uns, dass erneut mehr Polizei auf die Straßen unseres Landes kommt.
Es ist wichtig und gut, dass das Polizeipräsidium Aachen in diesem Jahr insgesamt rund 17 Stellen (17,24) mehr bekommt. Hierunter fallen sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte.
2020 stellt das NRW-Innenministerium erneut mehr als 2500 Polizeianwärter ein, die in drei Jahren ihren Dienst antreten werden. Damit setzen wir den Trend der Stellenerhöhung bei der Polizei konsequent fort. Die Beamtinnen und Beamten sind wichtigster Baustein unserer Null-Toleranz-Politik, mit der wir NRW Stück für Stück sicherer für alle machen. Deshalb haben wir nicht nur ihre Zahl erhöht, sondern auch ihre Ausrüstung verbessert und ihnen mit dem neuen Polizeigesetz die nötigen Handlungsbefugnisse zur Verfügung gestellt.“
 
Hintergrund:
Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.

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