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Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe

Pressemitteilung
29.03.2023 

100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund

Viele kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe belasten die hohen Energiepreissteigerungen in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine sehr. Nun hilft die CDU-geführte Landesregierung  mit dem Förderprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern, teilt Hendrik Schmitz, Landtagsabgeordneter von Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen, mit:

„Das ist ein wichtiges Signal, um den Mittelstand in der Energiepreiskrise zu unterstützen. Für diese Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung. Dabei ist das digitale Antragsverfahren so gestaltet, dass unnötige Bürokratie vermieden wird. Denn Unternehmen müssen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen.  Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge.“

Der konkrete Ablauf des Förderprogramms gestaltet sich wie folgt:

•             Stufe 1 ist die Abschlagserstattung 2022. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 beantragen. Den Antrag kann man seit dem 21. März auch auf dieser Seite stellen: www.nrwbank.de/haertefallhilfe

•             Dann folgt die Stufe 2: Aufstockung der Preisbremsen (zu einem späteren Zeitpunkt). In besonderen Härtefällen können Zuschüsse über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus gewährt werden. Der Zuschuss entspricht einer Aufstockung bis zu einem Gesamtbetrag von 95 Prozent des Jahresverbrauchs 2021 zum gedeckelten Grundkontingent der Strom-, Erdgas-, bzw. Wärme-Preisbremsen für 2023.

•             Stufe 3 richtet sich dann an nicht-leitungsgebundene Energieträger und findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die Förderung setzt voraus, dass sich die Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 mindestens vervierfacht haben.

 

Sie finden sämtliche Informationen sowie Antworten auf die gängigsten Fragen unter: www.nrwbank.de/haertefallhilfe